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Beitragsfreies letztes Kinderhausjahr

Ab dem 1. Oktober beginnt die Beitragsfreistellung für Kinder, die im Verlauf dieses Kinderhausjahres schulpflichtig werden, mit anderen Worten: für die Kinder, die vor dem 30.6.2008 sechs Jahre alt werden. Dank unserer Hartnäckigkeit bei den Verhandlungen haben wir erreicht, dass die Stadt die fünfte Betreuungsstunde, die wir mit den aus Landesmitteln bezahlten 100 Euro nicht tragen können, finanziert. Gebührenfrei ist nun eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr bei Mäusen und Füchsen, und von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr bei den Bären. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten müssen weiterhin bezahlt werden. Die für den Monat September bezahlten Beiträge werden zurückgezahlt, sobald das Geld von der Stadt auf unserem Konto eingetroffen ist.

Werden Kann-Kinder ebenfalls freigestellt, wenn sie im Schul­anfänger­projekt sind?

Nein, denn das Kann-Kind ist noch nicht schulpflichtig. Aber: geht das Kann-Kind im nächsten Jahr dann tatsächlich zur Schule, wird der Familie der zuviel gezahlte Beitrag zurückerstattet.  

Was ist mit den Schulanfängern aus dem letzten Jahr?

Der Vertrag mit der Stadt Michelstadt gilt rückwirkend zum 1.1.2007. Die Beiträge für Kinder, die im August dieses Jahres in die Schule gekommen sind, werden zurückerstattet, sobald das Geld auf unserem Konto eingetroffen ist. Grundlage für die Rückerstattung ist laut Beschluss der letzten Mitglieder-versammlung die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit, das heißt, es wird der Beitrag für vier oder fünf Stunden täglich zurückerstattet, sobald das Geld auf unserem Konto eingetroffen ist. Zehnerkarten werden nicht zurückerstattet.  

Gilt das Ganze auch für die Erbacher Kinder?

Ja.

Können Betreuungszeiten verschoben werden? Ich bringe mein Füchse­kind um 9.00 Uhr und hole es um 14.00 Uhr ab, das sind ja auch fünf Stunden… 

Nein. Ausschlaggebend sind, wie auch bei der üblichen Gebührenberechnung, die Kernzeiten der Gruppen.