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Elternbeirat

Die Betreuungsordnung des Vereins regelt die Wahl und die Aufgaben des Elternbeirates.

Der Elternbeirat setzt sich zusammen aus je einem Elternsprecher der Vorgruppen und je zwei Elternsprechern der Kinderhausgruppen.

Die Elternsprecher werden in einer jeweiligen Gruppenelternversammlung spätestens zwei Monate nach Beginn des Kinderhausjahres für ein Jahr in geheimer Abstimmung gewählt.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Er trifft sich mindestens zweimal jährlich.

Der Elternbeirat vermittelt bei Bedarf zwischen den Eltern der Kinderhauskinder, den Erzieherinnen und dem Träger. Er vertritt die Wünsche und Meinungen der Eltern bezüglich aller das Kinderhaus betreffenden Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, wodurch die Mitverantwortung und Zusammenarbeit seitens der Eltern gewährleistet werden soll.