Kategorien

Der Verein

Der Trägerverein

Träger des Integrativen Montessori Kinderhauses am Stadtring ist der gemeinnützige Verein „Integratives Montessori Kinderhaus e.V.“. Der Trägerverein betreibt das Kinderhaus, er ist u.a. Arbeitgeber der Erzieherinnen und Eigentümer des Gebäudes.

Der Zweck des Vereins ist es, im Sinne der Montessori – Pädagogik Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung in seiner Einrichtung gemeinsam zu erziehen.

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Vereinszweck unterstützt. Beide Eltern oder zumindest ein Elternteil eines angemeldeten Kindes werden automatisch zahlende Mitglieder.

Struktur und Aufgaben des Vereins sind in der Satzung geregelt, die Benutzung des Kinderhauses regelt die Betreuungs- und Gebührenordnung des Vereins. Jedes Mitglied erhält beim Eintritt in den Verein ein Exemplar davon. Empfehlenswert für jedes neue Vereinsmitglied ist es, die Satzung und die Betreuungsordnung gründlich durchzulesen.

Aufgaben des Vereins

Die mit dem Betrieb des Kinderhauses verbundenen Aufgaben (Geschäftsführung, Gartenpflege, Gebäudewartung usw.) werden von Vereinsmitgliedern, d.h. meist von Eltern ehrenamtlich übernommen. Der Verein, und damit das Kinderhaus, lebt davon, dass seine Mitglieder sich engagieren und dazu bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, indem sie im Vorstand oder in den Ausschüssen mitarbeiten.

Strukturen des Vereins

Vorstand

Die Geschäftsführung des Kinderhauses liegt in den Händen des Vereinsvorstandes. Er ist gegenüber den Angestellten des Vereins weisungsbefugt und übt die Fürsorgepflicht gegenüber diesen aus. Der Vorstand arbeitet eng mit der Kinderhausleitung zusammen.

Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand besteht aus 7 Personen

  • 1. Vorsitzende/r
  • 2. Vorsitzende/r
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • Beisitzer
  • Beisitzer
  • Beisitzer der Stadt Michelstadt

Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand ist eine Beratungsrunde zum Austausch von Informationen und zur Klärung offener Fragen. Er besteht satzungsgemäß aus dem Vorstand, den Sprechern der Ausschüsse und den Elternvertretern.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist innerhalb des Vereins das höchste Entscheidungsorgan. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

Dort werden Entscheidungen getroffen über

  • Aufgaben des Vereins
  • Haushaltspläne
  • Satzungsänderungen
  • Betreuungs- und Gebührenordnungen
  • Wahl und Entlastung desVorstandes
  • ggf. Auflösung des Vereins

Diese Mitgliederversammlungen, zu denen schriftlich eingeladen wird, sind äußerst wichtig für alle Vereinsmitglieder. Sie sind ein Diskussionsforum und der Ort, an dem alle wichtigen Entscheidungen im Kinderhaus getroffen werden.