Träger des Integrativen Montessori Kinderhauses am Stadtring ist der gemeinnützige Verein „Integratives Montessori Kinderhaus e.V.“. Der Trägerverein betreibt das Kinderhaus, er ist u.a. Arbeitgeber der Erzieherinnen und Eigentümer des Gebäudes.
Der Zweck des Vereins ist es, im Sinne der Montessori – Pädagogik Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung in seiner Einrichtung gemeinsam zu erziehen.
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Vereinszweck unterstützt. Beide Eltern oder zumindest ein Elternteil eines angemeldeten Kindes werden automatisch zahlende Mitglieder.
Struktur und Aufgaben des Vereins sind in der Satzung geregelt, die Benutzung des Kinderhauses regelt die Betreuungs- und Gebührenordnung des Vereins. Jedes Mitglied erhält beim Eintritt in den Verein ein Exemplar davon. Empfehlenswert für jedes neue Vereinsmitglied ist es, die Satzung und die Betreuungsordnung gründlich durchzulesen.
Die mit dem Betrieb des Kinderhauses verbundenen Aufgaben (Geschäftsführung, Gartenpflege, Gebäudewartung usw.) werden von Vereinsmitgliedern, d.h. meist von Eltern ehrenamtlich übernommen. Der Verein, und damit das Kinderhaus, lebt davon, dass seine Mitglieder sich engagieren und dazu bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, indem sie im Vorstand oder in den Ausschüssen mitarbeiten.
Strukturen des Vereins
Vorstand
Die Geschäftsführung des Kinderhauses liegt in den Händen des Vereinsvorstandes. Er ist gegenüber den Angestellten des Vereins weisungsbefugt und übt die Fürsorgepflicht gegenüber diesen aus. Der Vorstand arbeitet eng mit der Kinderhausleitung zusammen.
Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand besteht aus 7 Personen
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r
- Kassenwart*in
- Schriftführer*in
- 1. Beisitzer*in
- 2. Beisitzer*in
- Beisitzer*in der Stadt Michelstadt
Erweiterte Vorstand
Der erweiterte Vorstand ist eine Beratungsrunde zum Austausch von Informationen und zur Klärung offener Fragen. Er besteht satzungsgemäß aus dem Vorstand, den Sprechern der Ausschüsse und den Elternvertretern.
Ausschüsse
Der Verein hat mehrere Ausschüsse, in denen die Eltern mitarbeiten können. Dies ist eine Möglichkeit, sich am Vereinsleben aktiv zu beteiligen. Die Inhalte werden mit dem Team und dem Vorstand abgestimmt.
- Der Festausschuss kümmert sich um die Vor- und Nachbereitung der Feste, wie z. B. Kuchen backen, den Auf- und Abbau, den Verkauf von Getränken und was sonst noch anfällt.
- Der Gartenausschuss kümmert sich um anfallende Tätigkeiten rund um den Garten und den Hof. Er organisiert zweimal im Jahr einen Garten-Aktionstag, an dem diverse Arbeiten stattfinden wie z. B. Rasen mähen, Blumen- u. Sträucherpflege.
- Der Öffentlichkeitsausschuss organisiert die Außendarstellung des Kinderhauses und vereinsinterne Informationen (z.B. Elternbriefe).
- Der Wartelistenausschuss erstellt die Vorschlagsliste für die Vergabe der Kinderhausplätze. Er arbeitet mit den Verwaltungskräften im Büro, mit der Kinderhausleitung und dem Vorstand zusammen. Es werden Wartelisten für die Vorgruppen und Kindergartengruppen geführt.
- Der Frühstücksausschuss plant den Speiseplan für das Frühstück und den Einkauf.
- Der Gebäudeausschuss kümmert sich um die Reparaturen im und rund um das Kinderhaus.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist innerhalb des Vereins das höchste Entscheidungsorgan. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
Dort werden Entscheidungen getroffen über
- Aufgaben des Vereins
- Haushaltspläne
- Satzungsänderungen
- Betreuungs- und Gebührenordnungen
- Wahl und Entlastung des Vorstandes
- ggf. Auflösung des Vereins
Diese Mitgliederversammlungen, zu denen eingeladen wird, sind äußerst wichtig für alle Vereinsmitglieder. Sie sind ein Diskussionsforum und der Ort, an dem alle wichtigen Entscheidungen im Kinderhaus getroffen werden.
