Eltern im Kinderhaus

Unser Kinderhaus ist Elterninitiative: Für unsere Kinder packen alle mit an. Sei es das gesunde Frühstück, der schöne Garten, gemeinsame Feste, oder stets saubere Handtücher, die Kassenführung bis zur Organisation des bedarfsgerechten Betreuungsangebots. Als Kinderhauseltern engagieren wir uns gemeinsam. Mach mit!

Die Mitarbeit der Eltern ist ein Kernelement des Kinderhauses. Die Kinderhaus-Eltern haben deutlich mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten als in „normalen“ Kindergärten, aber auch eine höhere Verantwortung für die Qualität des Hauses und seiner pädagogischen Arbeit.

Wir legen daher großen Wert auf die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Eltern und ein lebendiges Miteinander aller Kinderhaus-Familien.

Jede Familie übernimmt ein- bis zweimal im Jahr kleine Arbeiten, wie Staub wischen, Fenster putzen u.a.

Pro Kinderhausfamilie sind mindestens 10 Arbeitsstunden (für Vorgruppenkinder) und mindestens 20 Arbeitsstunden (für Kinderhausgruppen) pro Kinderhausjahr angesetzt. Arbeitsstunden können z.B. sein: Malerarbeiten, Regale aufhängen, Gardinen nähen, Wäschedienst, Einkaufsdienste, kleine Reparaturen, Rasen mähen, Mitarbeit in einem Ausschuss.

Es besteht die Möglichkeit, die nicht komplett abgeleisteten Arbeitsstunden mit 30,00 € pro Stunde zu bezahlen.

 Elternbeirat

Die Betreuungsordnung des Vereins regelt die Wahl und die Aufgaben des Elternbeirates.

Der Elternbeirat setzt sich zusammen aus je einem Elternsprecher der Vorgruppen und je zwei Elternsprechern der Kinderhausgruppen.

Die Elternsprecher werden in einer jeweiligen Gruppenelternversammlung spätestens zwei Monate nach Beginn des Kinderhausjahres für ein Jahr in geheimer Abstimmung gewählt.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Er trifft sich mindestens zweimal jährlich.

Der Elternbeirat vermittelt bei Bedarf zwischen den Eltern der Kinderhauskinder, den Erzieherinnen und dem Träger. Er vertritt die Wünsche und Meinungen der Eltern bezüglich aller das Kinderhaus betreffenden Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, wodurch die Mitverantwortung und Zusammenarbeit seitens der Eltern gewährleistet werden soll.